Gesetzliche Krankenversicherung, ab 1. Januar 2027

Zahnersatz 2027: Der Festzuschuss sinkt

Stand 5. Oktober 2026 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026

Ab dem 1. Januar 2027 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz weniger. Der Festzuschuss sinkt von 60 % auf 50 % der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 % auf 60 % und von 75 % auf 65 %. Im Härtefall bleibt es bei 100 %.

Entscheidend ist das Genehmigungsdatum

Für alle vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Sätze (60, 70, 75 Prozent) weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neu). Entscheidend ist die Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse, nicht der Behandlungsbeginn. Die Bewilligung gilt nur, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten in der bewilligten Form eingegliedert wird (Hinweis auf dem Heil- und Kostenplan, BSG B 1 KR 9/19 R). Erlischt sie, braucht es eine neue Bewilligung, und für eine Bewilligung ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Sätze. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, kann den Plan deshalb noch in diesem Jahr erstellen und bei der Kasse genehmigen lassen. Ob und wann behandelt wird, entscheiden Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis.

  1. Heil- und Kostenplan erstellen lassenDie Praxis trägt die Befunde, die Regelversorgung und die geplante Versorgung ein.
  2. Bonusheft dazulegenLückenlose Vorsorge in den letzten 5 oder 10 Jahren erhöht den Zuschuss. Bonusheft
  3. Bei der Krankenkasse einreichenPlanen Sie Zeit ein: Die Kasse kann ein Gutachten einholen. Die Genehmigung muss vor dem 1. Januar 2027 vorliegen. Heil- und Kostenplan

Eigenanteil 2026 und 2027 vergleichen

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Beispielwert. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Plan ein (Zahnarzt und Labor).

Befund laut Plan (Nummer aus der Festzuschuss-Tabelle)
Bonusheft: lückenlose Vorsorge in den letzten Jahren
Härtefall

Plan genehmigt bis 31.12.2026 60 %

Festzuschuss der Kasse
239,03 €
Ihr Eigenanteil
760,97 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Plan genehmigt ab 1.1.2027 50 %

Festzuschuss der Kasse (Schätzung)
199,20 €
Ihr Eigenanteil
800,80 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Mit Genehmigung ab 2027 voraussichtlich 39,83 € mehr Eigenanteil.

2027: Schätzung. Die Euro-Beträge für 2027 beschließt der G-BA erst zum Jahresende; wir rechnen mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen (50 %, 60 %, 65 %). Die echten Beträge können etwas höher liegen. Der Festzuschuss ist nie höher als die Kosten. Im Härtefall zeigt der Rechner den Betrag der 100-Prozent-Spalte; bei reiner Regelversorgung übernimmt die Kasse deren tatsächliche Kosten ganz. Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans.

Was das in Euro bedeutet

Festzuschuss je Befund ohne Bonus, mit 10 Jahren Bonusheft und im Härtefall. 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.

Befund2026 ohne Bonusab 2027 ohne Bonus2026, 10 Jahreab 2027, 10 JahreHärtefall
1.1 Zahn mit weitgehend zerstörter Krone, Vollkrone 239,03 € 199,20 € 298,79 € 258,95 € 398,39 €
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn 552,96 € 460,80 € 691,20 € 599,04 € 921,60 €
3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II) 571,29 € 476,08 € 714,11 € 618,90 € 952,15 €
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 596,88 € 497,40 € 746,10 € 646,62 € 994,80 €
5.1 Interimsversorgung nach Verlust von bis zu 4 Zähnen 199,15 € 165,96 € 248,94 € 215,75 € 331,92 €
6.0 Prothesenreparatur ohne Abformung und ohne Zahntechnik 23,43 € 19,52 € 29,29 € 25,38 € 39,05 €

2026: Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Alle 48 Befunde in der Festzuschuss-Tabelle.

Kosten und Zuschuss nach Behandlung

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Änderung 2027

Ab wann gilt der niedrigere Festzuschuss?

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 genehmigt werden. Für alle vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Sätze (60, 70, 75 Prozent) weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neu). Entscheidend ist die Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse, nicht der Behandlungsbeginn. Die Bewilligung gilt nur, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten in der bewilligten Form eingegliedert wird (Hinweis auf dem Heil- und Kostenplan, BSG B 1 KR 9/19 R). Erlischt sie, braucht es eine neue Bewilligung, und für eine Bewilligung ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Sätze. Maßgeblich ist das Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse, nicht der Tag der Behandlung.

Wie stark sinkt der Festzuschuss?

Ohne Bonus von 60 % auf 50 % der Kosten der Regelversorgung, mit 5 Jahren Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10 Jahren von 75 % auf 65 %. Für eine Krone (Befund 1.1) sind das ohne Bonus 239,03 € im Jahr 2026 und geschätzt 199,20 € ab 2027.

Was ändert sich im Härtefall?

Nichts am Prozentsatz: Wer als Härtefall gilt, bekommt weiter 100 % der Regelversorgung, also den doppelten Festzuschuss. Wer dazu zählt, steht auf der Seite zum Härtefall.

Stehen die Euro-Beträge für 2027 schon fest?

Nein. Die Prozentsätze stehen im Gesetz, die Euro-Beträge je Befund beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss jedes Jahr neu, meist im Dezember. Bis dahin zeigen wir eine Schätzung mit den Beträgen von 2026 und kennzeichnen sie als Schätzung.

Hilft eine Zahnzusatzversicherung bei einer schon geplanten Behandlung?

In aller Regel nicht. Normale Tarife schließen Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant waren, und haben Wartezeiten. Eine Zusatzversicherung kann für künftige Behandlungen sinnvoll sein.

Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung: 10. Dezember 2026.