Gesetzliche Krankenversicherung, ab 1. Januar 2027
Zahnersatz 2027: Der Festzuschuss sinkt
Stand 5. Oktober 2026 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026
Ab dem 1. Januar 2027 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz weniger. Der Festzuschuss sinkt von 60 % auf 50 % der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 % auf 60 % und von 75 % auf 65 %. Im Härtefall bleibt es bei 100 %.
- ohne Bonusheft
60 %→ 50 % - Bonus 5 Jahre
70 %→ 60 % - Bonus 10 Jahre
75 %→ 65 % - Härtefall 100 %
Entscheidend ist das Genehmigungsdatum
Für alle vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Sätze (60, 70, 75 Prozent) weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neu). Entscheidend ist die Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse, nicht der Behandlungsbeginn. Die Bewilligung gilt nur, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten in der bewilligten Form eingegliedert wird (Hinweis auf dem Heil- und Kostenplan, BSG B 1 KR 9/19 R). Erlischt sie, braucht es eine neue Bewilligung, und für eine Bewilligung ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Sätze. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, kann den Plan deshalb noch in diesem Jahr erstellen und bei der Kasse genehmigen lassen. Ob und wann behandelt wird, entscheiden Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis.
- Heil- und Kostenplan erstellen lassenDie Praxis trägt die Befunde, die Regelversorgung und die geplante Versorgung ein.
- Bonusheft dazulegenLückenlose Vorsorge in den letzten 5 oder 10 Jahren erhöht den Zuschuss. Bonusheft
- Bei der Krankenkasse einreichenPlanen Sie Zeit ein: Die Kasse kann ein Gutachten einholen. Die Genehmigung muss vor dem 1. Januar 2027 vorliegen. Heil- und Kostenplan
Was das in Euro bedeutet
Festzuschuss je Befund ohne Bonus, mit 10 Jahren Bonusheft und im Härtefall. 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.
| Befund | 2026 ohne Bonus | ab 2027 ohne Bonus | 2026, 10 Jahre | ab 2027, 10 Jahre | Härtefall |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 Zahn mit weitgehend zerstörter Krone, Vollkrone | 239,03 € | 199,20 € | 298,79 € | 258,95 € | 398,39 € |
| 2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn | 552,96 € | 460,80 € | 691,20 € | 599,04 € | 921,60 € |
| 3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II) | 571,29 € | 476,08 € | 714,11 € | 618,90 € | 952,15 € |
| 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer | 596,88 € | 497,40 € | 746,10 € | 646,62 € | 994,80 € |
| 5.1 Interimsversorgung nach Verlust von bis zu 4 Zähnen | 199,15 € | 165,96 € | 248,94 € | 215,75 € | 331,92 € |
| 6.0 Prothesenreparatur ohne Abformung und ohne Zahntechnik | 23,43 € | 19,52 € | 29,29 € | 25,38 € | 39,05 € |
2026: Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Alle 48 Befunde in der Festzuschuss-Tabelle.
Kosten und Zuschuss nach Behandlung
- ZahnersatzFestzuschuss ab Befund 1.1, Eigenanteil 2026 und 2027
- ZahnimplantatFestzuschuss ab Befund 2.1, Eigenanteil 2026 und 2027
- ZahnkroneFestzuschuss ab Befund 1.1, Eigenanteil 2026 und 2027
- ZahnbrückeFestzuschuss ab Befund 2.1, Eigenanteil 2026 und 2027
- TeilprotheseFestzuschuss ab Befund 3.1, Eigenanteil 2026 und 2027
- TeleskopprotheseFestzuschuss ab Befund 3.2, Eigenanteil 2026 und 2027
- VollprotheseFestzuschuss ab Befund 4.2, Eigenanteil 2026 und 2027
- InlayWas die Kasse zahlt
- VeneersWas die Kasse zahlt
- WurzelbehandlungWas die Kasse zahlt
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Änderung 2027
Ab wann gilt der niedrigere Festzuschuss?
Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 genehmigt werden. Für alle vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Sätze (60, 70, 75 Prozent) weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neu). Entscheidend ist die Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse, nicht der Behandlungsbeginn. Die Bewilligung gilt nur, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten in der bewilligten Form eingegliedert wird (Hinweis auf dem Heil- und Kostenplan, BSG B 1 KR 9/19 R). Erlischt sie, braucht es eine neue Bewilligung, und für eine Bewilligung ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Sätze. Maßgeblich ist das Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse, nicht der Tag der Behandlung.
Wie stark sinkt der Festzuschuss?
Ohne Bonus von 60 % auf 50 % der Kosten der Regelversorgung, mit 5 Jahren Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10 Jahren von 75 % auf 65 %. Für eine Krone (Befund 1.1) sind das ohne Bonus 239,03 € im Jahr 2026 und geschätzt 199,20 € ab 2027.
Was ändert sich im Härtefall?
Nichts am Prozentsatz: Wer als Härtefall gilt, bekommt weiter 100 % der Regelversorgung, also den doppelten Festzuschuss. Wer dazu zählt, steht auf der Seite zum Härtefall.
Stehen die Euro-Beträge für 2027 schon fest?
Nein. Die Prozentsätze stehen im Gesetz, die Euro-Beträge je Befund beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss jedes Jahr neu, meist im Dezember. Bis dahin zeigen wir eine Schätzung mit den Beträgen von 2026 und kennzeichnen sie als Schätzung.
Hilft eine Zahnzusatzversicherung bei einer schon geplanten Behandlung?
In aller Regel nicht. Normale Tarife schließen Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant waren, und haben Wartezeiten. Eine Zusatzversicherung kann für künftige Behandlungen sinnvoll sein.
Quellen
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V), BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026
- Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025 (Festzuschüsse 2026)
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R (Frist von sechs Monaten für die Eingliederung)
- § 55 SGB V: Leistungsanspruch beim Zahnersatz
- G-BA Beschlusstext (BAnz-Fassung) Festzuschuss-Richtlinie 2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- KZBV Abrechnungshilfe für Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BMG FAQ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10. Juli 2026), abgerufen am 5. Oktober 2026
- Der Paritätische: GKV-BStabG verabschiedet, Wirkungen, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026: Bezugsgröße, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R, abgerufen am 5. Oktober 2026
- KZV Land Brandenburg: ZE-Härtefallregelung / Einkommensgrenzen 2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- AOK Rechengrößen: Zahnersatz, Festzuschüsse und Härtefallregelung, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Härtefallregelung beim Zahnersatz, abgerufen am 5. Oktober 2026
Geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung: 10. Dezember 2026.