Behandlung
Veneers: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil
Stand 5. Oktober 2026
Was die Krankenkasse zahlt
Veneers (dünne Schalen aus Keramik oder Komposit auf der Zahnvorderseite) gehören nicht zur Regelversorgung. Rein ästhetische Veneers sind keine Kassenleistung, die Kasse zahlt dafür nichts. Ist ein Zahn dagegen medizinisch versorgungsbedürftig, etwa nach Karies oder einem Unfall, gilt der Festzuschuss des Befunds auch dann, wenn statt der Regelversorgung ein Veneer gewählt wird, zum Beispiel der Zuschuss für eine Teilkrone (Befund 1.2) oder bei stark zerstörtem Zahn für eine Krone (1.1, im sichtbaren Bereich zusätzlich 1.3). Die Mehrkosten werden privat nach GOZ berechnet.
Kein Festzuschuss: Für diese Behandlung sieht die Festzuschuss-Richtlinie keinen Befund vor. Die Kürzung der Festzuschüsse ab 2027 betrifft sie deshalb nicht direkt; was die Kasse übernimmt, richtet sich nach den Regeln oben.
Wenn Zahnersatz dazugehört: dafür gibt es Festzuschuss
Gehört zur Behandlung ein Befund aus der Festzuschuss-Tabelle, etwa eine Krone oder ein Stiftaufbau, zahlt die Kasse dafür den Festzuschuss. Ab 2027 sinkt er auch hier. 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.
| Befund | 2026 60 % | ab 2027 50 % | 2026 75 % | ab 2027 65 % |
|---|---|---|---|---|
| 1.2 Zahn mit großen Substanzdefekten, Teilkrone, je Zahn | 274,36 € | 228,64 € | 342,95 € | 297,23 € |
| 1.1 Zahn mit weitgehend zerstörter Krone, Vollkrone, je Zahn | 239,03 € | 199,20 € | 298,79 € | 258,95 € |
| 1.3 Verblendung einer Krone im sichtbaren Bereich (15 bis 25, 34 bis 44), auch auf Implantat, je Verblendung | 80,66 € | 67,22 € | 100,83 € | 87,39 € |
Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025; geprüft am 5. Oktober 2026. Eigenanteil ausrechnen
Was Veneers kostet
Übliche Gesamtkosten: 700 € bis 1.500 € pro Zahn. Spanne laut Verbraucherzentrale (Stand April 2024), je nach Aufwand und Material. Rein ästhetische Veneers werden vollständig privat nach GOZ berechnet. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Die Praxis muss vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Ohne Festzuschuss ist der Eigenanteil gleich den Gesamtkosten: Zahlt die Kasse nichts, etwa bei einer rein ästhetischen Behandlung, tragen Sie 700 € bis 1.500 € pro Zahn selbst, 2026 wie ab 2027.
Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 2024. Ihre Kosten stehen im Heil- und Kostenplan.
Fragen zu Veneers
Zahlt die Krankenkasse Veneers?
Rein ästhetische Veneers nicht; die Kosten trägt man vollständig selbst. Ist der Zahn medizinisch versorgungsbedürftig, zahlt die Kasse den Festzuschuss für die Regelversorgung des Befunds, etwa eine Teilkrone, und man trägt die Mehrkosten für das Veneer.
Hilft das Bonusheft bei Veneers?
Bei rein ästhetischen Veneers nicht, denn dafür gibt es keinen Festzuschuss. Ersetzt ein Veneer eine medizinisch nötige Krone oder Teilkrone, erhöht das Bonusheft den Festzuschuss für diesen Befund wie sonst auch.
Gilt die Härtefallregelung für Veneers?
Nicht für rein ästhetische Veneers. Bei medizinisch nötigem Zahnersatz zahlt die Kasse im Härtefall höchstens den Betrag der Regelversorgung; wer stattdessen ein Veneer wählt, trägt die Mehrkosten selbst.
Was gilt, wenn ein Frontzahn beschädigt ist?
Reicht eine Teilkrone, gilt 2026 Befund 1.2: 274,36 Euro (60 %), 320,09 Euro (70 %), 342,95 Euro (75 %), 457,27 Euro (Härtefall). Ist eine Krone nötig, gilt Befund 1.1: 239,03 Euro (60 %), 278,87 Euro (70 %), 298,79 Euro (75 %), 398,39 Euro (Härtefall), im sichtbaren Bereich zusätzlich der Verblendzuschlag 1.3. Welcher Befund vorliegt, stellt die Praxis fest. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.
Weitere Behandlungen
Quellen
- Verbraucherzentrale: Veneers, Korrektur bei leichten Zahnfehlstellungen (Stand 05.04.2024), abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Zahnersatz-Richtlinie, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Festzuschuss-Richtlinie, Fassung ab 01.01.2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Beschluss Festzuschuss-Beträge zum 1. Januar 2026 (BAnz AT 04.02.2026 B3), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 5 GOZ Bemessung der Gebühren, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 630c BGB Informationspflichten, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025 (Festzuschüsse)
Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.