Behandlung

Zahnersatz: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil

Stand 5. Oktober 2026

Was die Krankenkasse zahlt

Für medizinisch notwendigen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Suprakonstruktionen) zahlt die Kasse einen Festzuschuss je Befund: 2026 60 Prozent der für die Regelversorgung festgesetzten Beträge, mit 5 Jahren lückenlosem Bonusheft 70 Prozent, mit 10 Jahren 75 Prozent, im Härtefall 100 Prozent. Für ab dem 1. Januar 2027 bewilligte Heil- und Kostenpläne sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent; Härtefälle bekommen weiter die volle Regelversorgung. Wer mehr wählt, bekommt denselben Festzuschuss: bei gleichartiger Versorgung (etwa Keramik statt Metall) werden nur die Mehrkosten privat berechnet, bei andersartiger Versorgung (etwa eine Brücke statt der vorgesehenen Teilprothese oder meist ein Implantat statt einer Brücke) die ganze Behandlung nach GOZ.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027

Festzuschuss für Zahnersatz

Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.

Befund2026
60 %
2026
70 %
2026
75 %
2026
100 %
ab 2027
50 %
ab 2027
60 %
ab 2027
65 %
1.1 Zahn mit weitgehend zerstörter Krone, Vollkrone, je Zahn 239,03 €278,87 €298,79 €398,39 € 199,20 €239,03 €258,95 €
1.2 Zahn mit großen Substanzdefekten, Teilkrone, je Zahn 274,36 €320,09 €342,95 €457,27 € 228,64 €274,36 €297,23 €
1.3 Verblendung einer Krone im sichtbaren Bereich (15 bis 25, 34 bis 44), auch auf Implantat, je Verblendung 80,66 €94,11 €100,83 €134,44 € 67,22 €80,66 €87,39 €
1.4 Wurzelbehandelter Zahn, konfektionierter Stiftaufbau, je Zahn 50,11 €58,46 €62,64 €83,52 € 41,76 €50,11 €54,29 €
1.5 Wurzelbehandelter Zahn, gegossener Stiftaufbau, je Zahn 150,94 €176,10 €188,68 €251,57 € 125,79 €150,94 €163,52 €
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 552,96 €645,12 €691,20 €921,60 € 460,80 €552,96 €599,04 €
2.2 Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke 631,10 €736,29 €788,88 €1.051,84 € 525,92 €631,10 €683,70 €
2.3 Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 704,93 €822,42 €881,17 €1.174,89 € 587,45 €704,93 €763,68 €
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 772,74 €901,53 €965,93 €1.287,90 € 643,95 €772,74 €837,14 €
2.5 Weitere angrenzende Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 306,81 €357,95 €383,51 €511,35 € 255,68 €306,81 €332,38 €

38 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.

Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.

Was Zahnersatz kostet

Eine einzige Preisspanne für Zahnersatz gibt es nicht; die Festzuschuss-Tabelle 2026 setzt für die Regelversorgung je Befund zwischen 28,16 und 1.287,90 Euro an. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.

Ihren Eigenanteil für Zahnersatz rechnen

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Beispielwert. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Plan ein (Zahnarzt und Labor).

Befund laut Plan (Nummer aus der Festzuschuss-Tabelle)
Bonusheft: lückenlose Vorsorge in den letzten Jahren
Härtefall

Plan genehmigt bis 31.12.2026 60 %

Festzuschuss der Kasse
239,03 €
Ihr Eigenanteil
760,97 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Plan genehmigt ab 1.1.2027 50 %

Festzuschuss der Kasse (Schätzung)
199,20 €
Ihr Eigenanteil
800,80 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Mit Genehmigung ab 2027 voraussichtlich 39,83 € mehr Eigenanteil.

2027: Schätzung. Die Euro-Beträge für 2027 beschließt der G-BA erst zum Jahresende; wir rechnen mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen (50 %, 60 %, 65 %). Die echten Beträge können etwas höher liegen. Der Festzuschuss ist nie höher als die Kosten. Im Härtefall zeigt der Rechner den Betrag der 100-Prozent-Spalte; bei reiner Regelversorgung übernimmt die Kasse deren tatsächliche Kosten ganz. Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans.

Fragen zu Zahnersatz

Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

Einen festen Zuschuss je Befund, 2026 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Beispiel Krone (Befund 1.1): 239,03 Euro (60 %), 278,87 Euro (70 %), 298,79 Euro (75 %), 398,39 Euro (Härtefall).

Was ist der Heil- und Kostenplan?

Die Praxis erstellt ihn kostenlos vor der Behandlung, die Krankenkasse prüft und genehmigt ihn. Er zeigt Befund, geplante Versorgung, Festzuschuss und Eigenanteil. Nur der bewilligte Plan ist verbindlich; eine Zweitmeinung mit zweitem Plan ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.

Wie funktioniert der Bonus?

Wer in den letzten fünf Jahren lückenlos zur Kontrolle war, bekommt 70 statt 60 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Ein im Jahr 2020 versäumter Termin schadet nicht. Ab 2027 lauten die Stufen 60 und 65 Prozent.

Wer bekommt den Härtefallzuschuss?

Wer 2026 allein lebt und höchstens 1.582 Euro Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt im Monat hat (mit einem Angehörigen 2.175,25 Euro, je weiterem 395,50 Euro mehr) oder zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG bezieht. Dann zahlt die Kasse die Regelversorgung vollständig, bei aufwendigerem Zahnersatz nur diesen Betrag.

Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.

Weitere Behandlungen

Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.