Behandlung

Zahnbrücke: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil

Stand 5. Oktober 2026

Was die Krankenkasse zahlt

Bei Lücken mit bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer und sonst geschlossener Zahnreihe ist eine Brücke aus Nichtedelmetall die Regelversorgung (Befunde 2.1 bis 2.5; vier nebeneinander fehlende Zähne nur im Frontzahnbereich, 2.4). Im sichtbaren Bereich gibt es je verblendetem Anker oder Brückenglied den Zuschlag 2.7. Fehlen hinten Zähne (Freiendsituation) oder passt die Lücke nicht zu 2.1 bis 2.5, ist eine Teilprothese die Regelversorgung (3.1); eine Brücke ist dann andersartige Versorgung, die Kasse erstattet den Festzuschuss für 3.1. Keramik oder Vollverblendung sind gleichartig: gleicher Festzuschuss, Mehrkosten privat.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027

Festzuschuss für Zahnbrücke

Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.

Befund2026
60 %
2026
70 %
2026
75 %
2026
100 %
ab 2027
50 %
ab 2027
60 %
ab 2027
65 %
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 552,96 €645,12 €691,20 €921,60 € 460,80 €552,96 €599,04 €
2.2 Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke 631,10 €736,29 €788,88 €1.051,84 € 525,92 €631,10 €683,70 €
2.3 Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 704,93 €822,42 €881,17 €1.174,89 € 587,45 €704,93 €763,68 €
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 772,74 €901,53 €965,93 €1.287,90 € 643,95 €772,74 €837,14 €
2.5 Weitere angrenzende Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 306,81 €357,95 €383,51 €511,35 € 255,68 €306,81 €332,38 €
2.6 Disparallele Pfeilerzähne, Zuschlag, je Lücke 227,23 €265,10 €284,03 €378,71 € 189,36 €227,23 €246,16 €
2.7 Verblendung eines Brückenglieds oder Ankers im sichtbaren Bereich (15 bis 25, 34 bis 44), je Verblendung 79,46 €92,71 €99,33 €132,44 € 66,22 €79,46 €86,09 €
3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer 571,29 €666,51 €714,11 €952,15 € 476,08 €571,29 €618,90 €
6.8 Wiedereinsetzen von festsitzendem Zahnersatz (Krone, Brücke), je Zahn 16,97 €19,80 €21,21 €28,28 € 14,14 €16,97 €18,38 €
6.8.1 Wiedereinsetzen einer Adhäsivbrücke, je Flügel 48,06 €56,07 €60,08 €80,10 € 40,05 €48,06 €52,07 €

1 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.

Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.

Was Zahnbrücke kostet

Für die Regelversorgung einer Einzelzahnlücke (dreigliedrige Metallbrücke) setzt die Festzuschuss-Tabelle 2026 921,60 Euro an. Für Keramikbrücken haben wir keine belegte neutrale Preisspanne. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.

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Beispielwert. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Plan ein (Zahnarzt und Labor).

Befund laut Plan (Nummer aus der Festzuschuss-Tabelle)
Bonusheft: lückenlose Vorsorge in den letzten Jahren
Härtefall

Plan genehmigt bis 31.12.2026 60 %

Festzuschuss der Kasse
552,96 €
Ihr Eigenanteil
447,04 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Plan genehmigt ab 1.1.2027 50 %

Festzuschuss der Kasse (Schätzung)
460,80 €
Ihr Eigenanteil
539,20 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Mit Genehmigung ab 2027 voraussichtlich 92,16 € mehr Eigenanteil.

2027: Schätzung. Die Euro-Beträge für 2027 beschließt der G-BA erst zum Jahresende; wir rechnen mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen (50 %, 60 %, 65 %). Die echten Beträge können etwas höher liegen. Der Festzuschuss ist nie höher als die Kosten. Im Härtefall zeigt der Rechner den Betrag der 100-Prozent-Spalte; bei reiner Regelversorgung übernimmt die Kasse deren tatsächliche Kosten ganz. Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans.

Fragen zu Zahnbrücke

Wie viel zahlt die Kasse 2026 für eine Brücke bei einem fehlenden Zahn?

Befund 2.1: 552,96 Euro (60 %), 645,12 Euro (70 %), 691,20 Euro (75 %), 921,60 Euro (Härtefall). Die Verbraucherzentrale nennt dasselbe Beispiel: 921,60 Euro Gesamtkosten der Regelversorgung im Seitenzahnbereich.

Und bei zwei fehlenden Zähnen nebeneinander?

Befund 2.2: 631,10 Euro (60 %), 736,29 Euro (70 %), 788,88 Euro (75 %), 1.051,84 Euro (Härtefall).

Bekomme ich den Zuschuss auch für ein Implantat statt einer Brücke?

Ja, die Kasse zahlt den Festzuschuss für den Lückenbefund. Meist ist ein Implantat statt einer Brücke andersartige Versorgung und wird nach GOZ abgerechnet. Ausnahme: Bei einer Einzelzahnlücke mit kariesfreien Nachbarzähnen, die keine Krone brauchen und nicht schon überkront sind, gehört die Krone auf dem Implantat zur Regelversorgung. Das Implantat selbst zahlt man in jedem Fall selbst.

Zahlt die Kasse eine Brücke, wenn hinten Zähne fehlen?

Bei einer Freiendsituation sieht die Regelversorgung eine herausnehmbare Teilprothese vor (Befund 3.1). Wer trotzdem eine festsitzende Lösung wählt, bekommt den Festzuschuss für 3.1 und trägt den Rest selbst.

Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.

Weitere Behandlungen

Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.