Behandlung

Zahnimplantat: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil

Stand 5. Oktober 2026

Was die Krankenkasse zahlt

Das Implantat selbst, der Implantataufbau und implantatbedingte Verbindungselemente sind keine Kassenleistung. Für die Krone, Brücke oder Prothese auf dem Implantat zahlt die Kasse den Festzuschuss für die Lückensituation vor der Implantation, bei einer Einzelzahnlücke also Befund 2.1. In der Regel ist das eine andersartige Versorgung: Abgerechnet wird nach GOZ, die Kasse erstattet den bewilligten Festzuschuss. Ausnahme: Bei einer Einzelzahnlücke ohne Behandlungsbedarf am Zahnhalteapparat, deren Nachbarzähne kariesfrei sind und weder eine Krone brauchen noch schon überkront sind, zählt die Einzelkrone auf dem Implantat zur Regelversorgung und wird nach BEMA abgerechnet (Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 und 37). Das Implantat selbst bleibt auch dann privat. Als Sachleistung zahlt die Kasse Implantate nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa nach großen Kieferdefekten durch Tumor oder Unfall.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027

Festzuschuss für Zahnimplantat

Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.

Befund2026
60 %
2026
70 %
2026
75 %
2026
100 %
ab 2027
50 %
ab 2027
60 %
ab 2027
65 %
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 552,96 €645,12 €691,20 €921,60 € 460,80 €552,96 €599,04 €
2.2 Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke 631,10 €736,29 €788,88 €1.051,84 € 525,92 €631,10 €683,70 €
2.3 Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 704,93 €822,42 €881,17 €1.174,89 € 587,45 €704,93 €763,68 €
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 772,74 €901,53 €965,93 €1.287,90 € 643,95 €772,74 €837,14 €
2.5 Weitere angrenzende Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 306,81 €357,95 €383,51 €511,35 € 255,68 €306,81 €332,38 €
3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer 571,29 €666,51 €714,11 €952,15 € 476,08 €571,29 €618,90 €
4.2 Zahnloser Oberkiefer, je Kiefer 576,44 €672,52 €720,56 €960,74 € 480,37 €576,44 €624,48 €
4.4 Zahnloser Unterkiefer, je Kiefer 617,72 €720,68 €772,16 €1.029,54 € 514,77 €617,72 €669,20 €
7.1 Erneuerung der Krone auf einem vorhandenen Einzelzahnimplantat, je implantatgetragener Krone 238,51 €278,26 €298,14 €397,52 € 198,76 €238,51 €258,39 €
7.2 Erneuerung weiterer implantatgetragener Kronen oder Brückenteile, je Krone, Anker oder Glied, höchstens viermal je Kiefer 146,39 €170,79 €182,99 €243,98 € 121,99 €146,39 €158,59 €

5 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.

Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.

Was Zahnimplantat kostet

Übliche Gesamtkosten: 1.500 € bis 3.500 € pro Einzelzahnimplantat inklusive Krone. Spanne laut Verbraucherzentrale (Stand Juli 2024) für ein Einzelzahnimplantat mit Krone; mehrere Implantate oder ein Knochenaufbau kosten deutlich mehr. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.

Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 2024. Ihre Kosten stehen im Heil- und Kostenplan.

Eigenanteil je Bonusstufe

Rechnerisch: Gesamtkosten von 1.500 € bis 3.500 € pro Einzelzahnimplantat inklusive Krone minus Festzuschuss für Befund 2.1 (je Lücke). Nur ein Anhalt; Ihr Eigenanteil hängt vom Plan ab.

Stufegenehmigt 2026genehmigt ab 2027*
ohne Bonus (60 % → 50 %)947,04 € bis 2.947,04 €1.039,20 € bis 3.039,20 €
Bonus 5 Jahre (70 % → 60 %)854,88 € bis 2.854,88 €947,04 € bis 2.947,04 €
Bonus 10 Jahre (75 % → 65 %)808,80 € bis 2.808,80 €900,96 € bis 2.900,96 €
Härtefall (100 %)578,40 € bis 2.578,40 €578,40 € bis 2.578,40 €

* Schätzung, solange die Beträge 2027 nicht beschlossen sind.

Ihren Eigenanteil für Zahnimplantat rechnen

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Beispielwert. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Plan ein (Zahnarzt und Labor).

Befund laut Plan (Nummer aus der Festzuschuss-Tabelle)
Bonusheft: lückenlose Vorsorge in den letzten Jahren
Härtefall

Plan genehmigt bis 31.12.2026 60 %

Festzuschuss der Kasse
552,96 €
Ihr Eigenanteil
447,04 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Plan genehmigt ab 1.1.2027 50 %

Festzuschuss der Kasse (Schätzung)
460,80 €
Ihr Eigenanteil
539,20 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Mit Genehmigung ab 2027 voraussichtlich 92,16 € mehr Eigenanteil.

2027: Schätzung. Die Euro-Beträge für 2027 beschließt der G-BA erst zum Jahresende; wir rechnen mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen (50 %, 60 %, 65 %). Die echten Beträge können etwas höher liegen. Der Festzuschuss ist nie höher als die Kosten. Im Härtefall zeigt der Rechner den Betrag der 100-Prozent-Spalte; bei reiner Regelversorgung übernimmt die Kasse deren tatsächliche Kosten ganz. Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans.

Fragen zu Zahnimplantat

Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?

Das Implantat selbst nicht. Die Kasse zahlt aber einen Festzuschuss für die Krone, Brücke oder Prothese, die darauf sitzt. Maßgeblich ist der Befund vor dem Setzen des Implantats, bei einer einzelnen Lücke also derselbe Zuschuss wie für eine Brücke.

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Implantat in einer Einzelzahnlücke?

Es gilt Befund 2.1, 2026: 552,96 Euro (60 %), 645,12 Euro (70 %), 691,20 Euro (75 %), 921,60 Euro (Härtefall). Im sichtbaren Bereich können Verblendzuschläge hinzukommen. Die genauen Beträge stehen im Heil- und Kostenplan.

Wann ist ein Implantat eine Kassenleistung?

Nur bei Ausnahmeindikationen der G-BA-Behandlungsrichtlinie, etwa bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten nach Tumor, Unfall oder Fehlbildung, bei dauerhafter extremer Mundtrockenheit, bei angeborenem Fehlen vieler Zähne oder bei nicht steuerbaren Muskelfehlfunktionen. Zusätzlich darf eine Versorgung ohne Implantate nicht möglich sein; die Kasse lässt das begutachten.

Gilt die Härtefallregelung auch für Implantate?

Wer als Härtefall ein Implantat wählt, bekommt nur den Betrag der Regelversorgung für den Befund, bei einer Einzelzahnlücke 2026 also 921,60 Euro (ohne mögliche Verblendzuschläge). Die Kosten darüber hinaus trägt man selbst.

Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.

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Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.