Behandlung
Zahnimplantat: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil
Stand 5. Oktober 2026
Was die Krankenkasse zahlt
Das Implantat selbst, der Implantataufbau und implantatbedingte Verbindungselemente sind keine Kassenleistung. Für die Krone, Brücke oder Prothese auf dem Implantat zahlt die Kasse den Festzuschuss für die Lückensituation vor der Implantation, bei einer Einzelzahnlücke also Befund 2.1. In der Regel ist das eine andersartige Versorgung: Abgerechnet wird nach GOZ, die Kasse erstattet den bewilligten Festzuschuss. Ausnahme: Bei einer Einzelzahnlücke ohne Behandlungsbedarf am Zahnhalteapparat, deren Nachbarzähne kariesfrei sind und weder eine Krone brauchen noch schon überkront sind, zählt die Einzelkrone auf dem Implantat zur Regelversorgung und wird nach BEMA abgerechnet (Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 und 37). Das Implantat selbst bleibt auch dann privat. Als Sachleistung zahlt die Kasse Implantate nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa nach großen Kieferdefekten durch Tumor oder Unfall.
Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027
Festzuschuss für Zahnimplantat
Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.
| Befund | 2026 60 % | 2026 70 % | 2026 75 % | 2026 100 % | ab 2027 50 % | ab 2027 60 % | ab 2027 65 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € | 921,60 € | 460,80 € | 552,96 € | 599,04 € |
| 2.2 Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke | 631,10 € | 736,29 € | 788,88 € | 1.051,84 € | 525,92 € | 631,10 € | 683,70 € |
| 2.3 Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer | 704,93 € | 822,42 € | 881,17 € | 1.174,89 € | 587,45 € | 704,93 € | 763,68 € |
| 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer | 772,74 € | 901,53 € | 965,93 € | 1.287,90 € | 643,95 € | 772,74 € | 837,14 € |
| 2.5 Weitere angrenzende Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke | 306,81 € | 357,95 € | 383,51 € | 511,35 € | 255,68 € | 306,81 € | 332,38 € |
| 3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer | 571,29 € | 666,51 € | 714,11 € | 952,15 € | 476,08 € | 571,29 € | 618,90 € |
| 4.2 Zahnloser Oberkiefer, je Kiefer | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € | 960,74 € | 480,37 € | 576,44 € | 624,48 € |
| 4.4 Zahnloser Unterkiefer, je Kiefer | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € | 1.029,54 € | 514,77 € | 617,72 € | 669,20 € |
| 7.1 Erneuerung der Krone auf einem vorhandenen Einzelzahnimplantat, je implantatgetragener Krone | 238,51 € | 278,26 € | 298,14 € | 397,52 € | 198,76 € | 238,51 € | 258,39 € |
| 7.2 Erneuerung weiterer implantatgetragener Kronen oder Brückenteile, je Krone, Anker oder Glied, höchstens viermal je Kiefer | 146,39 € | 170,79 € | 182,99 € | 243,98 € | 121,99 € | 146,39 € | 158,59 € |
5 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.
Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Was Zahnimplantat kostet
Übliche Gesamtkosten: 1.500 € bis 3.500 € pro Einzelzahnimplantat inklusive Krone. Spanne laut Verbraucherzentrale (Stand Juli 2024) für ein Einzelzahnimplantat mit Krone; mehrere Implantate oder ein Knochenaufbau kosten deutlich mehr. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.
Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 2024. Ihre Kosten stehen im Heil- und Kostenplan.
Eigenanteil je Bonusstufe
Rechnerisch: Gesamtkosten von 1.500 € bis 3.500 € pro Einzelzahnimplantat inklusive Krone minus Festzuschuss für Befund 2.1 (je Lücke). Nur ein Anhalt; Ihr Eigenanteil hängt vom Plan ab.
| Stufe | genehmigt 2026 | genehmigt ab 2027* |
|---|---|---|
| ohne Bonus (60 % → 50 %) | 947,04 € bis 2.947,04 € | 1.039,20 € bis 3.039,20 € |
| Bonus 5 Jahre (70 % → 60 %) | 854,88 € bis 2.854,88 € | 947,04 € bis 2.947,04 € |
| Bonus 10 Jahre (75 % → 65 %) | 808,80 € bis 2.808,80 € | 900,96 € bis 2.900,96 € |
| Härtefall (100 %) | 578,40 € bis 2.578,40 € | 578,40 € bis 2.578,40 € |
* Schätzung, solange die Beträge 2027 nicht beschlossen sind.
Fragen zu Zahnimplantat
Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?
Das Implantat selbst nicht. Die Kasse zahlt aber einen Festzuschuss für die Krone, Brücke oder Prothese, die darauf sitzt. Maßgeblich ist der Befund vor dem Setzen des Implantats, bei einer einzelnen Lücke also derselbe Zuschuss wie für eine Brücke.
Wie hoch ist der Zuschuss für ein Implantat in einer Einzelzahnlücke?
Es gilt Befund 2.1, 2026: 552,96 Euro (60 %), 645,12 Euro (70 %), 691,20 Euro (75 %), 921,60 Euro (Härtefall). Im sichtbaren Bereich können Verblendzuschläge hinzukommen. Die genauen Beträge stehen im Heil- und Kostenplan.
Wann ist ein Implantat eine Kassenleistung?
Nur bei Ausnahmeindikationen der G-BA-Behandlungsrichtlinie, etwa bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten nach Tumor, Unfall oder Fehlbildung, bei dauerhafter extremer Mundtrockenheit, bei angeborenem Fehlen vieler Zähne oder bei nicht steuerbaren Muskelfehlfunktionen. Zusätzlich darf eine Versorgung ohne Implantate nicht möglich sein; die Kasse lässt das begutachten.
Gilt die Härtefallregelung auch für Implantate?
Wer als Härtefall ein Implantat wählt, bekommt nur den Betrag der Regelversorgung für den Befund, bei einer Einzelzahnlücke 2026 also 921,60 Euro (ohne mögliche Verblendzuschläge). Die Kosten darüber hinaus trägt man selbst.
Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?
Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.
Weitere Behandlungen
Quellen
- G-BA Festzuschuss-Richtlinie, Fassung ab 01.01.2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Zahnersatz-Richtlinie, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Behandlungsrichtlinie (Zahnärzte), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Beschluss Festzuschuss-Beträge zum 1. Januar 2026 (BAnz AT 04.02.2026 B3), abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Brücke, Krone, Implantat (Stand 01.07.2024), abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Zahnersatz, wie viel übernimmt die Kasse (Stand 26.01.2026), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 5 GOZ Bemessung der Gebühren, abgerufen am 5. Oktober 2026
- KZV Land Brandenburg: Härtefallregelung 2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025 (Festzuschüsse)
Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.