Behandlung
Teleskopprothese: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil
Stand 5. Oktober 2026
Was die Krankenkasse zahlt
Teleskopkronen gehören nur in bestimmten Fällen zur Regelversorgung: wenn die Zahnreihe auf beiden Seiten bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren verkürzt ist (oder einseitig verkürzt und auf der Gegenseite mit mindestens zwei fehlenden Zähnen unterbrochen, oder beidseitig so unterbrochen), auf Eckzähnen oder ersten Prämolaren (Befund 3.2, höchstens zweimal je Kiefer, zusätzlich zur Prothese nach 3.1) und bei höchstens drei Restzähnen (4.6 je Ankerzahn, zusätzlich zu 4.1 oder 4.3). Im sichtbaren Bereich gibt es je Teleskop den Verblendzuschlag 4.7. Teleskope auf weiteren Zähnen gehen über die Regelversorgung hinaus: Die Kasse zahlt die Festzuschüsse des Befunds, die Mehrkosten trägt man selbst.
Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027
Festzuschuss für Teleskopprothese
Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.
| Befund | 2026 60 % | 2026 70 % | 2026 75 % | 2026 100 % | ab 2027 50 % | ab 2027 60 % | ab 2027 65 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.2 Verkürzte oder unterbrochene Zahnreihe mit dentaler Verankerung (Kombinationsversorgung), je Eckzahn oder erstem Prämolar, höchstens zweimal je Kiefer | 400,75 € | 467,54 € | 500,93 € | 667,91 € | 333,96 € | 400,75 € | 434,14 € |
| 3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer | 571,29 € | 666,51 € | 714,11 € | 952,15 € | 476,08 € | 571,29 € | 618,90 € |
| 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen mit dentaler Verankerung, je Ankerzahn | 410,51 € | 478,93 € | 513,14 € | 684,18 € | 342,09 € | 410,51 € | 444,72 € |
| 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer, je Kiefer | 596,88 € | 696,36 € | 746,10 € | 994,80 € | 497,40 € | 596,88 € | 646,62 € |
| 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer, je Kiefer | 616,79 € | 719,59 € | 770,99 € | 1.027,99 € | 514 € | 616,79 € | 668,19 € |
| 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im sichtbaren Bereich, Zuschlag, je Ankerzahn | 65,29 € | 76,17 € | 81,62 € | 108,82 € | 54,41 € | 65,29 € | 70,73 € |
| 6.10 Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteleskops, je Zahn | 280,58 € | 327,34 € | 350,72 € | 467,63 € | 233,82 € | 280,58 € | 303,96 € |
Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Was Teleskopprothese kostet
Keine belegte neutrale Preisspanne gefunden; die Gesamtkosten hängen stark von der Zahl der Teleskope und vom Material ab. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.
Fragen zu Teleskopprothese
Wie viel zahlt die Kasse 2026 je Teleskopkrone?
Bei verkürzter Zahnreihe Befund 3.2: 400,75 Euro (60 %), 467,54 Euro (70 %), 500,93 Euro (75 %), 667,91 Euro (Härtefall). Bei höchstens drei Restzähnen Befund 4.6 je Ankerzahn: 410,51 Euro (60 %), 478,93 Euro (70 %), 513,14 Euro (75 %), 684,18 Euro (Härtefall). Dazu kommt der Festzuschuss für die Prothese selbst.
Wie viele Teleskope bezuschusst die Kasse?
Nach Befund 3.2 höchstens zwei je Kiefer, und zwar auf Eckzähnen oder ersten Prämolaren. Bei höchstens drei Restzähnen gilt 4.6 je Ankerzahn. Weitere Teleskope bezahlt man selbst.
Gibt es einen Zuschuss, wenn ein Teleskop erneuert werden muss?
Ja, Befund 6.10 je Zahn: 280,58 Euro (60 %), 327,34 Euro (70 %), 350,72 Euro (75 %), 467,63 Euro (Härtefall).
Ist der Festzuschuss niedriger, wenn ich mehr Teleskope wähle?
Nein. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Was über die Regelversorgung hinausgeht, steht als Eigenanteil im Heil- und Kostenplan.
Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?
Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.
Weitere Behandlungen
Quellen
- G-BA Festzuschuss-Richtlinie, Fassung ab 01.01.2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Beschluss Festzuschuss-Beträge zum 1. Januar 2026 (BAnz AT 04.02.2026 B3), abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Zahnersatz-Richtlinie, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 5 GOZ Bemessung der Gebühren, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025 (Festzuschüsse)
Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.