Ratgeber

Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung: Wer zahlt beim Zahnersatz was?

Stand 5. Oktober 2026

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss je Befund: 2026 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % oder 75 %, im Härtefall 100 %. Den Rest zahlen Sie selbst, es sei denn, eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil.

Keine Versicherungsberatung. Wir sind kein Versicherungsvermittler und keine Versicherung. Diese Seite beschreibt allgemein, wie Kasse und Zusatzversicherung zusammenwirken. Sie vergleicht keine Tarife oder Anbieter und sagt nicht, ob eine Versicherung für Sie passt.

Was die Krankenkasse zahlt: der Festzuschuss

Für jeden Befund im Heil- und Kostenplan, etwa einen stark zerstörten Zahn oder eine Lücke, hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung und deren Betrag festgelegt. Die Kasse zahlt davon einen festen Anteil:

  • 60 % ohne Bonus,
  • 70 % mit Bonusheft nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge,
  • 75 % nach zehn Jahren,
  • 100 % bei geringem Einkommen (Härtefall).

Der Zuschuss hängt nur vom Befund ab, nicht von der Lösung, die Sie wählen. Eine Keramikkrone oder ein Implantat bekommt denselben Festzuschuss wie die Regelversorgung; die Mehrkosten tragen Sie. Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze auf 50 %, 60 % und 65 % (mehr zur Änderung 2027).

Festzuschuss 2026 für häufige Behandlungen

Je Behandlung der typische Befund; in Ihrem Plan können mehrere Befunde zusammenkommen, etwa Krone und Verblendung.

Behandlung und Befundohne Bonus
60 %
Bonus 5 Jahre
70 %
Bonus 10 Jahre
75 %
Härtefall
100 %
Zahnimplantat
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
552,96 €645,12 €691,20 €921,60 €
Zahnkrone
1.1 Zahn mit weitgehend zerstörter Krone, Vollkrone, je Zahn
239,03 €278,87 €298,79 €398,39 €
Zahnbrücke
2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
552,96 €645,12 €691,20 €921,60 €
Teilprothese
3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer
571,29 €666,51 €714,11 €952,15 €
Teleskopprothese
3.2 Verkürzte oder unterbrochene Zahnreihe mit dentaler Verankerung (Kombinationsversorgung), je Eckzahn oder erstem Prämolar, höchstens zweimal je Kiefer
400,75 €467,54 €500,93 €667,91 €
Vollprothese
4.2 Zahnloser Oberkiefer, je Kiefer
576,44 €672,52 €720,56 €960,74 €

Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026. Alle Befunde in der Festzuschuss-Tabelle.

Was Sie selbst zahlen: der Eigenanteil

Eigenanteil ist, was von der Rechnung nach dem Festzuschuss übrig bleibt. Entspricht die Rechnung genau dem Betrag der Regelversorgung (Spalte 100 %), ergibt sich rechnerisch dieser Eigenanteil:

RegelversorgungBetragEigenanteil
60 %
Eigenanteil
70 %
Eigenanteil
75 %
Zahnkrone (Metallische Vollkrone) 398,39 € 159,36 €119,52 €99,60 €
Zahnbrücke (Brücke (Metall)) 921,60 € 368,64 €276,48 €230,40 €
Teilprothese (Modellgussprothese mit gebogenen oder gegossenen Klammern) 952,15 € 380,86 €285,64 €238,04 €
Teleskopprothese (Teleskopkrone als Verankerung) 667,91 € 267,16 €200,37 €166,98 €
Vollprothese (Totalprothese) 960,74 € 384,30 €288,22 €240,18 €

Rechnerisch: Betrag der Regelversorgung minus Festzuschuss. Ein Implantat ist keine Regelversorgung; dazu das Beispiel unten. Im Härtefall ist die Regelversorgung voll bezahlt. Die tatsächliche Rechnung kann abweichen, etwa durch Laborkosten.

Bei aufwendigeren Lösungen wächst der Eigenanteil, der Festzuschuss bleibt gleich. Für eine Krone bedeutet das: Die Kasse zahlt 2026 239,03 € ohne Bonus, ob die Praxis eine Metallkrone oder eine Vollkeramikkrone eingliedert.

Beispiel Zahnimplantat

Übliche Gesamtkosten: 1.500 € bis 3.500 € pro Einzelzahnimplantat inklusive Krone (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 2024). Die Kasse zahlt den Festzuschuss für Befund 2.1. Rechnerischer Eigenanteil 2026:

  • ohne Bonus (60 %): 947,04 € bis 2.947,04 €
  • Bonus 5 Jahre (70 %): 854,88 € bis 2.854,88 €
  • Bonus 10 Jahre (75 %): 808,80 € bis 2.808,80 €
  • Härtefall (100 %): 578,40 € bis 2.578,40 €

Ohne passenden Befund zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, etwa für rein ästhetische Veneers (700 € bis 1.500 € pro Zahn). Dann ist der Eigenanteil gleich den Gesamtkosten.

Ihren eigenen Eigenanteil können Sie mit dem Rechner und den Zahlen aus Ihrem Heil- und Kostenplan ausrechnen.

So funktioniert eine Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die Sie neben der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Sie zahlt nach den Bedingungen des Vertrags, und zwar nach der Kasse: Zuerst bewilligt die Kasse den Festzuschuss, danach erstattet die Versicherung ihren Teil der Rechnung. Viele Versicherer möchten den Heil- und Kostenplan schon vor Behandlungsbeginn sehen.

Zwei übliche Arten der Erstattung

  • Prozent der Gesamtkosten: Der Tarif erstattet einen festen Prozentsatz der Rechnung, die Leistung der Kasse wird dabei angerechnet. Was übrig bleibt, zahlen Sie selbst.
  • Aufstockung des Festzuschusses: Der Tarif zahlt einen Betrag, der sich am Festzuschuss der Kasse orientiert, zum Beispiel einen bestimmten Prozentsatz davon. Die Erstattung hängt dann vom Befund ab, nicht von der Höhe der Rechnung.

Wartezeiten und Begrenzungen

  • Wartezeit: Viele Tarife zahlen erst nach einigen Monaten ab Vertragsbeginn. Manche verzichten darauf, begrenzen dafür aber oft die Leistung.
  • Zahnstaffel: In den ersten Vertragsjahren ist die Erstattung meist auf Höchstbeträge begrenzt, die von Jahr zu Jahr steigen.
  • Laufende und angeratene Behandlungen: Was vor Vertragsbeginn schon angeraten, geplant oder begonnen war, ist in der Regel nicht versichert. Das gilt häufig auch für Zähne, die bei Vertragsschluss schon fehlen.
  • Gesundheitsfragen: Im Antrag fragen Versicherer meist nach fehlenden Zähnen, laufenden oder geplanten Behandlungen und Erkrankungen des Zahnfleischs. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder nicht zahlt (§ 19 VVG).

Was ein bestimmter Tarif genau zahlt, welche Wartezeit und welche Höchstbeträge gelten, steht in seinen Versicherungsbedingungen. Diese Seite bewertet keine Tarife.

Kasse und Zusatzversicherung im Ablauf

  1. Die Zahnarztpraxis erstellt den Heil- und Kostenplan.
  2. Die Krankenkasse prüft ihn und trägt den Festzuschuss ein.
  3. Wer zusatzversichert ist, reicht den Plan je nach Bedingungen beim Versicherer ein.
  4. Nach der Behandlung zahlt die Kasse den Festzuschuss, je nach Versorgung an die Praxis oder an Sie. Den Rest tragen Sie.
  5. Die Zusatzversicherung erstattet ihren Anteil an der Rechnung nach den Vertragsbedingungen.

Wer ein konkretes Angebot sehen möchte, kann es zum Beispiel über Burda Vergleicht anfordern und die Bedingungen in Ruhe lesen. Anzeige

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse weniger, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung habe?

Nein. Der Festzuschuss hängt nur vom Befund und Ihrer Bonusstufe ab. Eine private Zusatzversicherung ändert daran nichts; sie kommt zur Leistung der Kasse hinzu.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung für eine Behandlung, die schon geplant ist?

In der Regel nicht. Übliche Tarife schließen Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen waren. Ob und in welchem Umfang ein Tarif davon abweicht, steht in den Versicherungsbedingungen.

Brauche ich das Bonusheft, wenn ich zusatzversichert bin?

Der Bonus erhöht den Festzuschuss der Kasse (2026: 70 % nach fünf, 75 % nach zehn Jahren statt 60 %), unabhängig von einer Zusatzversicherung. Bei Tarifen, die sich am Festzuschuss orientieren, hängt auch die Erstattung oft von dessen Höhe ab.

Ändert sich 2027 etwas am Anteil der Kasse?

Ja. Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % der Regelversorgung, mit Bonusheft auf 60 % oder 65 %. Im Härtefall bleibt es bei 100 %.

Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext und der Beschluss des G-BA.