Über uns und unsere Quellen
Stand 5. Oktober 2026
Wir sind keine Zahnärzte und keine Versicherung. Wir sammeln amtliche Zahlen zum Zahnersatz, rechnen sie nachvollziehbar um und nennen bei jeder Zahl die Quelle und das Datum.
Wer wir sind
Diese Website betreibt die Lutec Solutions GmbH aus Taufkirchen bei München, verantwortlich ist Luis Hocke (Impressum). Wir haben keine medizinische Ausbildung. Wir beraten nicht zu Behandlungen, empfehlen keine Praxen oder Kliniken und keine bestimmten Tarife.
Woher die Zahlen kommen
- Festzuschüsse: aus dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Festzuschüsse, veröffentlicht im Bundesanzeiger, und den Tabellen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. 48 Befunde, geprüft am 5. Oktober 2026.
- Prozentsätze ab 2027: aus dem Gesetz (Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V)) und § 55 SGB V.
- Kosten der Behandlungen: Spannen aus Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest, mit Quelle und Jahr auf jeder Seite (10 Behandlungen).
- Krankenkassen: nur die eigenen Seiten der Kassen (25 Kassen).
Werbeseiten von Versicherungen, Kliniken oder Vergleichsportalen nutzen wir nicht als Quelle.
Wie wir rechnen
- Festzuschüsse 2026 übernehmen wir centgenau.
- Solange der G-BA die Beträge für 2027 nicht beschlossen hat, schätzen wir sie: Betrag bei 100 Prozent von 2026 mal neuer Prozentsatz. Diese Werte sind überall als Schätzung gekennzeichnet. Nach dem Beschluss (erwartet im Dezember) ersetzen wir sie.
- Der Eigenanteil ist Gesamtkosten minus Festzuschuss, nie unter null. Ihre echten Zahlen stehen im Heil- und Kostenplan.
Wie wir uns finanzieren
Die Seite ist kostenlos. Künftig können Hinweiskästen Werbelinks zu Anbietern von Zahnzusatzversicherungen enthalten; kommt darüber eine Anfrage oder ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Solche Links kennzeichnen wir als „Anzeige“. Die Zahlen, Rechnungen und Texte auf dieser Seite hängen davon nicht ab.
Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns an info@lutec-solutions.com oder nutzen Sie den Link: Fehler auf dieser Seite melden. Wir prüfen jede Meldung.
Quellen
- § 55 SGB V: Leistungsanspruch (Festzuschüsse, Bonus, Härtefall)
- G-BA Beschluss Festzuschuss-Richtlinie: Beträge zum 1. Januar 2026 (05.12.2025, BAnz AT 04.02.2026 B3)
- G-BA Beschlusstext (BAnz-Fassung) Festzuschuss-Richtlinie 2026
- KZBV Abrechnungshilfe für Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026
- BMG FAQ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10. Juli 2026)
- Der Paritätische: GKV-BStabG verabschiedet, Wirkungen
- § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz
- § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026: Bezugsgröße
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R
- KZV Land Brandenburg: ZE-Härtefallregelung / Einkommensgrenzen 2026
- AOK Rechengrößen: Zahnersatz, Festzuschüsse und Härtefallregelung
- Verbraucherzentrale: Härtefallregelung beim Zahnersatz
Geprüft am 5. Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext und der Beschluss des G-BA.