Behandlung
Teilprothese: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil
Stand 5. Oktober 2026
Was die Krankenkasse zahlt
Bei größeren Lücken oder einer hinten offenen Zahnreihe (Befund 3.1, je Kiefer) ist eine Modellgussprothese mit Klammern die Regelversorgung. Bei stark verkürzter Zahnreihe gehören Teleskopkronen auf Eckzähnen oder ersten Prämolaren dazu (3.2), bei höchstens drei Restzähnen gelten 4.1 oder 4.3, und wenn die Regelversorgung eine Verankerung mit Teleskopkronen vorsieht, je Ankerzahn 4.6. Eine Übergangsprothese nach Zahnverlust ist mit 5.1 bis 5.3 bezuschusst, Reparatur, Erweiterung und Unterfütterung mit 6.0 bis 6.6. Geschiebe, Stege oder zusätzliche Teleskope gehen über die Regelversorgung hinaus: Die Kasse zahlt den Festzuschuss des Befunds, die Mehrkosten trägt man selbst.
Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027
Festzuschuss für Teilprothese
Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.
| Befund | 2026 60 % | 2026 70 % | 2026 75 % | 2026 100 % | ab 2027 50 % | ab 2027 60 % | ab 2027 65 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer | 571,29 € | 666,51 € | 714,11 € | 952,15 € | 476,08 € | 571,29 € | 618,90 € |
| 3.2 Verkürzte oder unterbrochene Zahnreihe mit dentaler Verankerung (Kombinationsversorgung), je Eckzahn oder erstem Prämolar, höchstens zweimal je Kiefer | 400,75 € | 467,54 € | 500,93 € | 667,91 € | 333,96 € | 400,75 € | 434,14 € |
| 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer, je Kiefer | 596,88 € | 696,36 € | 746,10 € | 994,80 € | 497,40 € | 596,88 € | 646,62 € |
| 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer, je Kiefer | 616,79 € | 719,59 € | 770,99 € | 1.027,99 € | 514 € | 616,79 € | 668,19 € |
| 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag, je Kiefer | 133,24 € | 155,45 € | 166,55 € | 222,07 € | 111,04 € | 133,24 € | 144,35 € |
| 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen mit dentaler Verankerung, je Ankerzahn | 410,51 € | 478,93 € | 513,14 € | 684,18 € | 342,09 € | 410,51 € | 444,72 € |
| 5.1 Interimsversorgung nach Verlust von bis zu 4 Zähnen, je Kiefer | 199,15 € | 232,34 € | 248,94 € | 331,92 € | 165,96 € | 199,15 € | 215,75 € |
| 5.2 Interimsversorgung nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen, je Kiefer | 273,56 € | 319,16 € | 341,96 € | 455,94 € | 227,97 € | 273,56 € | 296,36 € |
| 5.3 Interimsversorgung nach Verlust von über 8 Zähnen, je Kiefer | 354,79 € | 413,92 € | 443,49 € | 591,32 € | 295,66 € | 354,79 € | 384,36 € |
| 6.0 Prothesenreparatur ohne Abformung und ohne Zahntechnik, je Prothese | 23,43 € | 27,34 € | 29,29 € | 39,05 € | 19,52 € | 23,43 € | 25,38 € |
8 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.
Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Was Teilprothese kostet
Für eine Modellgussprothese (Befund 3.1) setzt die Festzuschuss-Tabelle 2026 952,15 Euro je Kiefer an. Eine belegte neutrale Spanne für aufwendigere Teilprothesen haben wir nicht. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.
Fragen zu Teilprothese
Wie viel zahlt die Kasse 2026 für eine Teilprothese?
Befund 3.1 je Kiefer: 571,29 Euro (60 %), 666,51 Euro (70 %), 714,11 Euro (75 %), 952,15 Euro (Härtefall). Je nach Befund kommen weitere Festzuschüsse hinzu, etwa für Teleskopkronen oder eine Metallbasis.
Gibt es einen Zuschuss für eine Übergangsprothese?
Ja, wenn eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist. Bei bis zu 4 fehlenden Zähnen je Kiefer gilt Befund 5.1: 199,15 Euro (60 %), 232,34 Euro (70 %), 248,94 Euro (75 %), 331,92 Euro (Härtefall).
Zahlt die Kasse Reparatur und Unterfütterung?
Ja, dafür gibt es eigene Befunde, zum Beispiel Reparatur mit Abformung (6.2) 95,02 Euro (60 %), 110,85 Euro (70 %), 118,77 Euro (75 %), 158,36 Euro (Härtefall) oder Unterfütterung einer Teilprothese (6.6) 108,08 Euro (60 %), 126,09 Euro (70 %), 135,10 Euro (75 %), 180,13 Euro (Härtefall).
Was ist, wenn ich keine sichtbaren Klammern möchte?
Unsichtbare Halteelemente wie Geschiebe oder zusätzliche Teleskope gehen über die Regelversorgung hinaus. Die Kasse zahlt trotzdem den Festzuschuss des Befunds, die Mehrkosten trägt man selbst. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.
Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?
Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.
Weitere Behandlungen
Quellen
- G-BA Festzuschuss-Richtlinie, Fassung ab 01.01.2026, abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Beschluss Festzuschuss-Beträge zum 1. Januar 2026 (BAnz AT 04.02.2026 B3), abgerufen am 5. Oktober 2026
- G-BA Zahnersatz-Richtlinie, abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Brücke, Krone, Implantat (Stand 01.07.2024), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 5 GOZ Bemessung der Gebühren, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, abgerufen am 5. Oktober 2026
- BSG, Urteil vom 27.08.2019, B 1 KR 9/19 R, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025 (Festzuschüsse)
Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.