Behandlung

Teilprothese: Kosten, Festzuschuss und Eigenanteil

Stand 5. Oktober 2026

Was die Krankenkasse zahlt

Bei größeren Lücken oder einer hinten offenen Zahnreihe (Befund 3.1, je Kiefer) ist eine Modellgussprothese mit Klammern die Regelversorgung. Bei stark verkürzter Zahnreihe gehören Teleskopkronen auf Eckzähnen oder ersten Prämolaren dazu (3.2), bei höchstens drei Restzähnen gelten 4.1 oder 4.3, und wenn die Regelversorgung eine Verankerung mit Teleskopkronen vorsieht, je Ankerzahn 4.6. Eine Übergangsprothese nach Zahnverlust ist mit 5.1 bis 5.3 bezuschusst, Reparatur, Erweiterung und Unterfütterung mit 6.0 bis 6.6. Geschiebe, Stege oder zusätzliche Teleskope gehen über die Regelversorgung hinaus: Die Kasse zahlt den Festzuschuss des Befunds, die Mehrkosten trägt man selbst.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 % auf 50 % (mit Bonusheft 75 % auf 65 %). Für Pläne, die noch 2026 genehmigt werden, gelten die alten Sätze. Mehr zur Änderung 2027

Festzuschuss für Teilprothese

Je nach Befund im Heil- und Kostenplan gilt einer dieser Beträge, oft auch mehrere zusammen (etwa Krone und Verblendung). 2027: Schätzung mit den Beträgen von 2026.

Befund2026
60 %
2026
70 %
2026
75 %
2026
100 %
ab 2027
50 %
ab 2027
60 %
ab 2027
65 %
3.1 Sonstige Lücken oder Freiendsituation (Lückensituation II), je Kiefer 571,29 €666,51 €714,11 €952,15 € 476,08 €571,29 €618,90 €
3.2 Verkürzte oder unterbrochene Zahnreihe mit dentaler Verankerung (Kombinationsversorgung), je Eckzahn oder erstem Prämolar, höchstens zweimal je Kiefer 400,75 €467,54 €500,93 €667,91 € 333,96 €400,75 €434,14 €
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer, je Kiefer 596,88 €696,36 €746,10 €994,80 € 497,40 €596,88 €646,62 €
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer, je Kiefer 616,79 €719,59 €770,99 €1.027,99 € 514 €616,79 €668,19 €
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag, je Kiefer 133,24 €155,45 €166,55 €222,07 € 111,04 €133,24 €144,35 €
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen mit dentaler Verankerung, je Ankerzahn 410,51 €478,93 €513,14 €684,18 € 342,09 €410,51 €444,72 €
5.1 Interimsversorgung nach Verlust von bis zu 4 Zähnen, je Kiefer 199,15 €232,34 €248,94 €331,92 € 165,96 €199,15 €215,75 €
5.2 Interimsversorgung nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen, je Kiefer 273,56 €319,16 €341,96 €455,94 € 227,97 €273,56 €296,36 €
5.3 Interimsversorgung nach Verlust von über 8 Zähnen, je Kiefer 354,79 €413,92 €443,49 €591,32 € 295,66 €354,79 €384,36 €
6.0 Prothesenreparatur ohne Abformung und ohne Zahntechnik, je Prothese 23,43 €27,34 €29,29 €39,05 € 19,52 €23,43 €25,38 €

8 weitere passende Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.

Beschluss G-BA vom 5. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.

Was Teilprothese kostet

Für eine Modellgussprothese (Befund 3.1) setzt die Festzuschuss-Tabelle 2026 952,15 Euro je Kiefer an. Eine belegte neutrale Spanne für aufwendigere Teilprothesen haben wir nicht. Privat berechnete Leistungen kosten nach GOZ das 1,0- bis 3,5-fache des Gebührensatzes, der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ); dazu kommen Material- und Laborkosten. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.

Ihren Eigenanteil für Teilprothese rechnen

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Beispielwert. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Plan ein (Zahnarzt und Labor).

Befund laut Plan (Nummer aus der Festzuschuss-Tabelle)
Bonusheft: lückenlose Vorsorge in den letzten Jahren
Härtefall

Plan genehmigt bis 31.12.2026 60 %

Festzuschuss der Kasse
571,29 €
Ihr Eigenanteil
428,71 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Plan genehmigt ab 1.1.2027 50 %

Festzuschuss der Kasse (Schätzung)
476,08 €
Ihr Eigenanteil
523,92 €

Farbiger Teil: Anteil der Kasse an den Gesamtkosten

Mit Genehmigung ab 2027 voraussichtlich 95,21 € mehr Eigenanteil.

2027: Schätzung. Die Euro-Beträge für 2027 beschließt der G-BA erst zum Jahresende; wir rechnen mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen (50 %, 60 %, 65 %). Die echten Beträge können etwas höher liegen. Der Festzuschuss ist nie höher als die Kosten. Im Härtefall zeigt der Rechner den Betrag der 100-Prozent-Spalte; bei reiner Regelversorgung übernimmt die Kasse deren tatsächliche Kosten ganz. Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans.

Fragen zu Teilprothese

Wie viel zahlt die Kasse 2026 für eine Teilprothese?

Befund 3.1 je Kiefer: 571,29 Euro (60 %), 666,51 Euro (70 %), 714,11 Euro (75 %), 952,15 Euro (Härtefall). Je nach Befund kommen weitere Festzuschüsse hinzu, etwa für Teleskopkronen oder eine Metallbasis.

Gibt es einen Zuschuss für eine Übergangsprothese?

Ja, wenn eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist. Bei bis zu 4 fehlenden Zähnen je Kiefer gilt Befund 5.1: 199,15 Euro (60 %), 232,34 Euro (70 %), 248,94 Euro (75 %), 331,92 Euro (Härtefall).

Zahlt die Kasse Reparatur und Unterfütterung?

Ja, dafür gibt es eigene Befunde, zum Beispiel Reparatur mit Abformung (6.2) 95,02 Euro (60 %), 110,85 Euro (70 %), 118,77 Euro (75 %), 158,36 Euro (Härtefall) oder Unterfütterung einer Teilprothese (6.6) 108,08 Euro (60 %), 126,09 Euro (70 %), 135,10 Euro (75 %), 180,13 Euro (Härtefall).

Was ist, wenn ich keine sichtbaren Klammern möchte?

Unsichtbare Halteelemente wie Geschiebe oder zusätzliche Teleskope gehen über die Regelversorgung hinaus. Die Kasse zahlt trotzdem den Festzuschuss des Befunds, die Mehrkosten trägt man selbst. Verbindlich ist nur der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan.

Was ändert sich 2027 beim Zuschuss?

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne gelten die alten Sätze weiter, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird; sonst ist eine neue Bewilligung nötig, für die dann die neuen Sätze gelten. Härtefälle erhalten weiterhin die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA voraussichtlich Ende 2026 fest.

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Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Keine Werbung für Praxen oder Kliniken.