Ersatzkasse, bundesweit, 12.500.000 Versicherte

Techniker Krankenkasse (TK): Zuschuss für Zahnersatz

Stand 5. Oktober 2026

Der Festzuschuss ist bei jeder Kasse gleich

Den Festzuschuss legt das Gesetz fest (§ 55 SGB V), die Beträge je Befund beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt also dasselbe wie jede andere gesetzliche Kasse: 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % oder 75 %, im Härtefall 100 %. Ab dem 1. Januar 2027 gelten auch hier 50 %, 60 % und 65 %.

Beispiel Krone (Befund 1.1) ohne Bonus: 239,03 € im Jahr 2026, ab 2027 geschätzt 199,20 €. Alle Befunde

Was die Techniker Krankenkasse (TK) zusätzlich bietet

  • Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

    Bis zu 40 Euro einmal pro Kalenderjahr für Versicherte ab 18 Jahren; PZR in einer Zahnarztpraxis, Rechnung mit Vermerk "professionelle Zahnreinigung" oder GOZ 1040 per TK-App oder Meine TK einreichen.

    Quelle: Techniker Krankenkasse (TK)

  • Gesundheitsdividende für Zahnersatz einlösbar

    Wer im TK-Bonusprogramm ab 1.000 Bonuspunkten die Gesundheitsdividende statt der Auszahlung wählt, kann sie innerhalb von 3 Jahren für Zahnersatz und Zahnkronen, PZR oder Funktionsanalyse einlösen.

    Quelle: Techniker Krankenkasse (TK)

  • Zahnärztliche Beratung zum Heil- und Kostenplan

    Service: Zahnärztinnen und Zahnärzte im TK-ÄrzteZentrum besprechen den Heil- und Kostenplan kostenlos in der TK-Doc-App und zeigen Alternativen auf.

    Quelle: Techniker Krankenkasse (TK)

Zusatzleistungen können sich ändern und an Bedingungen geknüpft sein, etwa an Vertragszahnärzte oder Bonusprogramme. Maßgeblich ist die Auskunft der Kasse.

Digitales Bonusheft

Ob die Kasse ein digitales Bonusheft anbietet, haben wir auf ihren Seiten nicht eindeutig gefunden. Fragen Sie bei der Kasse nach. Mehr zum Bonusheft.

Website der Techniker Krankenkasse (TK)

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Quellen

Geprüft am 5. Oktober 2026. Diese Seite ist kein Angebot der Techniker Krankenkasse (TK).